FAQs Finanzieren

Hier finden Sie alle Antworten rund um Fragen zum Thema Finanzieren.

Mit dem Raiffeisen Bauspardarlehen können Sie Ihre kleinen und großen Wohnträume sicher und günstig finanzieren:

  • Für jeden die passende Bausparfinanzierung

Egal, ob Sie fixe Zinsen oder doch lieber eine variable Verzinsung bevorzugen: die Raiffeisen Bausparfinanzierung passt sich Ihren Wünschen an.

  • Kostenlose Zinssatzobergrenze

Dank der kostenlosen Zinssatzobergrenze bleibt Ihre Bausparfinanzierung sicher und kalkulierbar. Die Zinssatzobergrenze gilt bis 20 Jahre ab Zuteilung des Bauspardarlehens.

  • Maßgeschneiderte Laufzeiten

Dank individueller Laufzeiten bis zu 35 Jahren lässt sich die monatliche Rückzahlungsrate verringern und einfacher im Haushaltsbudget unterbringen.

  • Rasche Abwicklung

Sobald alle benötigten Dokumente eingetroffen sind, erhalten Sie innerhalb von wenigen Arbeitstagen eine Rückmeldung zu Ihrem Finanzierungsantrag.

  • Bis zu zwölf Monate ohne Rate

Bei grundbücherlicher Besicherung haben Sie die Wahl, wann Sie innerhalb der ersten zwölf Monate ab Darlehensaufnahme mit Ihrer Ratenzahlung beginnen.

Bauspardarlehen mit grundbücherlicher Besicherung: Das höchstmögliche Darlehen beträgt EUR 260.000,- pro Person bzw. EUR 520.000,- pro Ehepaar oder Lebensgemeinschaft.

Die bei allen österreichischen Bausparkassen bestehenden Bauspardarlehen dürfen insgesamt höchstens EUR 260.000,− pro Person betragen.

Die Darlehenslaufzeit beträgt zwischen 5 und 35 Jahre.

Ausnahme:

  • Jugendtarif (JuT): mindestens 10 Jahre
  • XL-Tarif (XLT): mindestens 10 Jahre

Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Zwischenbankengeschäft. Anders ausgedrückt: Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander kurzfristig (bis zu zwölf Monate) Geld leihen. Er dient häufig als Referenz für die Ermittlung des Zinssatzes von Anlageprodukten und Darlehen mit variabler Verzinsung.

Die Darlehensrückzahlung erfolgt durch Leistung einer (meist) monatlichen Ratenzahlung (Tilgungsrate), die am 1. jedes Monats fällig ist. Mit der Tilgungsrate werden das Darlehenskapital sowie die dem Darlehenskonto angelasteten Zinsen, Entgelte und Gebühren abgedeckt („getilgt“).

Die Höhe der Tilgungsrate richtet sich nach dem Sollzinssatz, der Darlehenshöhe, der Darlehenslaufzeit und dem tilgungsfreien Zeitraum.

Ändert sich der Zinssatz, wird die Höhe der Tilgungsrate so angepasst, dass das Darlehen innerhalb der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt ist.

Zuteilung ist die Bereitstellung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse. Voraussetzung für die Zuteilung Ihres Darlehens ist der Ablauf der Mindestwartezeit von 18 Monaten (beim Relaxtarif 72 Monate) und dass Sie, abhängig von der Höhe und Laufzeit des von Ihnen gewünschten Darlehens, eine entsprechende Sparleistung erbracht haben. Sobald Ihnen ein Mindestdarlehen von EUR 4.000,- zugeteilt werden kann, werden Sie im Jahreskontoauszug darüber informiert. Es gibt zwölf Zuteilungstermine pro Jahr.

Der Versand des Kontoauszuges erfolgt einmal jährlich im ersten Quartal nach Ablauf eines Geschäftsjahres. Auf Wunsch kann auch während des Jahres ein Kontoauszug erstellt werden. 

Der BIC (Bank Identifier Code) ist ein international standardisierter Code, mit dem weltweit jedes Bankinstitut eindeutig identifiziert werden kann. Der BIC wird auch SWIFT-Code genannt.

In Kombination mit der IBAN (International Bank Account Number) wird der BIC für Zahlungen im In- und Ausland verwendet. Der BIC der Raiffeisen Bausparkasse lautet RBSKATW1.

Das Buchungsdatum ist ein Verarbeitungsdatum. Es gibt den Tag an, an dem auf Ihrem Konto eine Ein- oder Auszahlung usw. gebucht wurde.

Bitte berücksichtigen Sie, dass das Buchungsdatum wegen des Überweisungsweges nicht immer mit dem Einzahlungsdatum übereinstimmt.

Für die Zinsenrechnung ist das Valutadatum maßgebend.

Konto Bausparen = Sparkonto

Damit das für die künftige Ablöse des Zwischendarlehens (Darlehens- und Eigenmittelvorfinanzierung) vorgesehene Bauspardarlehen zugeteilt (bereitgestellt) werden kann, muss für eine gewisse Zeit ein Sparkonto mit einem entsprechenden Sparguthaben (Eigenmittel) bestehen. 

Dieses Sparguthaben (= 50 % des von Ihnen gewünschten Darlehens) hat die Raiffeisen Bausparkasse für Sie vorfinanziert (Eigenmittelvorfinanzierung) und auf das Sparkonto eingezahlt. Das Sparkonto wird unter einer eigenen Kontonummer geführt.

Eigenmittelvorfinanzierungskonto

Damit das für die künftige Ablöse des Zwischendarlehens (Darlehens- und Eigenmittelvorfinanzierung) vorgesehene Bauspardarlehen zugeteilt (bereitgestellt) werden kann, muss für eine gewisse Zeit ein Sparkonto mit einem entsprechenden Sparguthaben (Eigenmittel) bestehen.

Dieses Sparguthaben (= 50 % des von Ihnen gewünschten Darlehens) hat die Raiffeisen Bausparkasse für Sie vorfinanziert (Eigenmittelvorfinanzierung) und auf das Sparkonto eingezahlt. Für diese Vorfinanzierung (Darlehen) wird unter einer eigenen Kontonummer das Eigenmittelvorfinanzierungskonto geführt. 

Darlehensvorfinanzierungskonto

Bis zur Zuteilung (Bereitstellung) des Bauspardarlehens wird dieses durch ein sogenanntes Zwischendarlehen vorfinanziert (Darlehensvorfinanzierung). Der von Ihnen gewünschte Darlehensbetrag wird vom Darlehensvorfinanzierungskonto an Sie ausgezahlt.

Während der Zwischendarlehensphase (also bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens) sind die Ratenzahlungen auf dieses Konto zu leisten. Dabei sind die IBAN des Darlehensvorfinanzierungskontos und der BIC der Raiffeisen Bausparkasse (RBSKATW1) anzuführen.

Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine international standardisierte Darstellung der Kontonummer und der Bankleitzahl, die für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa entwickelt wurde.

Die IBAN muss für In- sowie Auslandszahlungen verwendet werden. Wenn Sie die IBAN verwenden, sollten Sie bei allen Zahlungen den BIC (Bank Identifier Code) angeben, der als weltweites Identifikationsmerkmal für Kreditinstitute dient. Der BIC der Raiffeisen Bausparkasse lautet RBSKATW1.

Von den Zinsen aus dem Bausparguthaben werden 25 % Kapitalertragsteuer (KESt) in Abzug gebracht und an das Finanzamt überwiesen.

Das Entgelt für die Kontoführung dient zur Abdeckung folgender bei der Raiffeisen Bausparkasse anfallender Kosten:

  • Führung des Darlehenskontos
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Portospesen für den Versand von Schriftstücken (insbes. Kontoauszug)

Diese Kosten werden vom Notar der Raiffeisen Bausparkasse für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden (z.B. der Schuld- und Pfandurkunde) und/oder für die Erstellung von Grundbuchsgesuchen (z.B. Eintragung des Pfandrechts) verrechnet.

Damit das für die künftige Ablöse des Zwischendarlehens vorgesehene Bauspardarlehen bereitgestellt (zugeteilt) werden kann, muss für eine gewisse Zeit ein Sparkonto mit einem entsprechenden Sparguthaben bestehen. Dieses Sparguthaben (Eigenmittel) hat die Raiffeisen Bausparkasse für Sie vorfinanziert. Dabei wurde der als „Umbuchung Darlehensauszahlung (Zwischendarlehen)“ bezeichnete Betrag vom Eigenmittelvorfinan-zierungskonto auf das Sparkonto gebucht.

Das Valutadatum (Wertstellungsdatum) ist für die Zinsenrechnung ausschlaggebend.

Jeder Bausparvertrag wird unter einer eigenen Vertragsnummer geführt.

Zu einem Bausparvertrag können ein oder mehrere Konten bestehen, so z.B. ein Sparkonto und ein Darlehenskonto. Wenn es nur ein Sparkonto (also kein Darlehenskonto) gibt, ist seine Kontonummer mit der Vertragsnummer ident.

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Mit einer Bausparfinanzierung von Raiffeisen sind schon mehr als 500.000 Wohnträume Wirklichkeit geworden. Profitieren auch Sie davon. Die Raiffeisen Bausparfinanzierung passt sich genau Ihren Vorstellungen an. Sie profitieren von niedrigen Zinsen und entscheiden über die Dauer der Fixzinsperiode.

Aber selbst wenn Sie noch nicht bausparen, gibt es eine Bausparfinanzierung für Sie – und das ohne lange Wartezeit.