Sanierungsbonus für Private - Bis zu 42.000 € Förderung
Im Rahmen der Förderungsaktion werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf von privatem Wohnraum reduzieren.
Warum Sanieren?
Rund 2/3 des Energieverbrauchs eines Gebäudes entfallen auf das Heizen. Dieser Verbrauch lässt sich meist mit einfachen Maßnahmen senken, wie zum Beispiel mit einer Dämmung. Eine gute Dämmung sorgt dafür, dass Sie langfristig weniger Energie verbrauchen. Zusätzlich schaffen Sie mit der Dämmung ein angenehmeres Raumklima und reduzieren die sommerliche Überhitzung.
- Hohe Förderungen
Das Klimaschutzministerium fördert die Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 42.000 Euro. - Geringere Heizkosten
Eine thermische Sanierung senkt den Energieverbrauch und damit auch die Heizkosten. - Höherer Wohnkomfort
Eine Sanierung hilft dabei, es zuhause schön und gemütlich zu haben. - Mehr Wert
Durch eine Sanierung wird der Wert Ihrer Immobilie gesteigert. - Aktiver Beitrag zum Klimaschutz
Ein geringerer Energieverbrauch kommt auch der Umwelt und dem Klimaschutz zugute.
Zur Finanzierung können Sie einerseits auf die staatliche Förderung dieser Maßnahmen als auch auf die Bausparfinanzierung zurückgreifen.
Was wird gefördert und wer kann beantragen?
Mit dem Sanierungsbonus werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind, gefördert. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen. Außerdem werden Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Förderungsfähige Maßnahmen
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
Wer kann eine Förderung beantragen?
Der Sanierungsbonus richtet sich ausschließlich an Privatpersonen:
- (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
Pro Kalenderjahr und pro Wohnobjekt (= Einfamilienhaus oder Reihenhaus bzw. Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden.
Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Die Förderung beträgt für Genehmigungen ab 01.01.2024 je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro.
Förderungsfähige Maßnahme | max. Förderung thermische Sanierung |
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Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme kann gefördert werden) | 9.000 Euro |
Teilsanierung 40 % | 18.000 Euro |
Umfassende Sanierung guter Standard | 27.000 Euro |
Umfassende Sanierung klimaaktiv | 42.000 Euro |
Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden.
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Es können max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.