Kontoauszug
Alle wichtigen Informationen zu Ihrem Jahreskontoauszug
Vertragsbeginndatum von 01.07.2024 BIS 31.12.2024
Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)
Ab dem Tag nach dem Monatsende, das ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Vertragsbeginndatum von 01.01.2024 BIS 30.06.2024
Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)
Ab dem Tag nach dem Monatsende, das ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Vertragsbeginndatum von 01.01.2023 BIS 31.12.2023
Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)
Ab dem Tag nach dem Monatsende, das ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Vertragsbeginndatum von 01.10.2022 BIS 31.12.2022
Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)
Die Zinssatzermittlung erfolgt für jedes Kalenderjahr folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
MixZins-Tarif (MZT)
Ab dem Tag nach dem Monatsende, das drei Jahre auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Vertragsbeginndatum von 01.01.2022 bis 30.09.2022
Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)
Die Zinssatzermittlung erfolgt für jedes Kalenderjahr folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
MixZins-Tarif (MZT)
Ab dem Tag nach dem Monatsende, das drei Jahre auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Vertragsbeginndatum von 01.01.2021 bis 31.12.2021
Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)
Die Zinssatzermittlung erfolgt für jedes Kalenderjahr anhand des Durchschnitts des 12-Monats-EURIBOR des November des Jahres, das dem jeweiligen Kalenderjahr der Verzinsung vorgeht, abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Außerdem gilt: Ist der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR eines Mai um mehr als 1,25 Prozentpunkte höher oder um mehr als 1,25 Prozentpunkte niedriger als der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR des unmittelbar vorgehenden November, errechnet sich der Zinssatz für die auf diesen Mai nächstfolgenden Monate Juli bis Dezember wie folgt: Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR dieses Mai abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
MixZins-Tarif (MZT)
Ab dem Tag nach dem Monatsende, das drei Jahre auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR des November des Jahres, das dem jeweiligen Kalenderjahr der Verzinsung vorgeht, abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Außerdem gilt: Ist der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR eines Mai um mehr als 1,25 Prozentpunkte höher oder um mehr als 1,25 Prozentpunkte niedriger als der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR des unmittelbar vorgehenden November, errechnet sich der Zinssatz für die auf diesen Mai nächstfolgenden Monate Juli bis Dezember wie folgt: Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR dieses Mai abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Vertragsbeginndatum von 01.01.2019 bis 31.12.2020
Spartarif (SpT), Jugendtarif (JuT) und MixZins-Tarif (MZT)
Die Zinssatzermittlung erfolgt für jedes Kalenderjahr anhand des Durchschnitts des 12-Monats-EURIBOR des November des Jahres, das dem jeweiligen Kalenderjahr der Verzinsung vorgeht, abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Außerdem gilt: Ist der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR eines Mai um mehr als 1,25 Prozentpunkte höher oder um mehr als 1,25 Prozentpunkte niedriger als der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR des unmittelbar vorgehenden November, errechnet sich der Zinssatz für die auf diesen Mai nächstfolgenden Monate Juli bis Dezember wie folgt: Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR dieses Mai abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Ab 01.02.2022
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,1 % jährlich und höchstens 3 % jährlich.
Von 01.02.2021 bis 31.01.2022
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,1 % jährlich und höchstens 4 % jährlich
Von 01.02.2019 bis 31.01.2021
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,25 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Von 01.02.2012 bis 31.01.2019
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,5 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Von 01.07.2010 bis 31.01.2012
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 1 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.
Von 01.12.2008 bis 30.06.2010
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 1 % jährlich und höchstens 4,5 % jährlich.
Von 01.01.2007 bis 30.11.2008
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12 anhand des 1-Monats-EURIBOR des letzten Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Viertelprozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 1 % jährlich und höchstens 4,5 % jährlich.
Von 01.09.2000 bis 31.12.2006
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12 anhand des 1-Monats-EURIBOR des letzten Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Viertelprozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,5 % jährlich und höchstens 4,5 % jährlich.
Bis 31.08.2000
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. anhand des 1-Monats-EURIBOR des letzten Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich 1,0 Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf halbe Prozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,5 % jährlich und höchstens 4,5 % jährlich.
Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.
Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,5 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.