Kontoauszug

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Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)

Ab dem Tag nach dem Monatsende, das ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)

Ab dem Tag nach dem Monatsende, das ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)

Ab dem Tag nach dem Monatsende, das ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)

Die Zinssatzermittlung erfolgt für jedes Kalenderjahr folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

 

MixZins-Tarif (MZT)

Ab dem Tag nach dem Monatsende, das drei Jahre auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)

Die Zinssatzermittlung erfolgt für jedes Kalenderjahr folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

 

MixZins-Tarif (MZT)

Ab dem Tag nach dem Monatsende, das drei Jahre auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: 12-Monats-EURIBOR des 27. des der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgehenden Monats, abzgl. 1,25%, kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,75 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Spartarif (SpT) und Jugendtarif (JuT)

Die Zinssatzermittlung erfolgt für jedes Kalenderjahr anhand des Durchschnitts des 12-Monats-EURIBOR des November des Jahres, das dem jeweiligen Kalenderjahr der Verzinsung vorgeht, abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Außerdem gilt: Ist der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR eines Mai um mehr als 1,25 Prozentpunkte höher oder um mehr als 1,25 Prozentpunkte niedriger als der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR des unmittelbar vorgehenden November, errechnet sich der Zinssatz für die auf diesen Mai nächstfolgenden Monate Juli bis Dezember wie folgt: Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR dieses Mai abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

MixZins-Tarif (MZT)

Ab dem Tag nach dem Monatsende, das drei Jahre auf den Vertragsbeginn folgt, bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt die Zinssatzermittlung jeweils folgendermaßen: Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR des November des Jahres, das dem jeweiligen Kalenderjahr der Verzinsung vorgeht, abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Außerdem gilt: Ist der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR eines Mai um mehr als 1,25 Prozentpunkte höher oder um mehr als 1,25 Prozentpunkte niedriger als der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR des unmittelbar vorgehenden November, errechnet sich der Zinssatz für die auf diesen Mai nächstfolgenden Monate Juli bis Dezember wie folgt: Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR dieses Mai abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Spartarif (SpT), Jugendtarif (JuT) und MixZins-Tarif (MZT)

Die Zinssatzermittlung erfolgt für jedes Kalenderjahr anhand des Durchschnitts des 12-Monats-EURIBOR des November des Jahres, das dem jeweiligen Kalenderjahr der Verzinsung vorgeht, abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Außerdem gilt: Ist der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR eines Mai um mehr als 1,25 Prozentpunkte höher oder um mehr als 1,25 Prozentpunkte niedriger als der Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR des unmittelbar vorgehenden November, errechnet sich der Zinssatz für die auf diesen Mai nächstfolgenden Monate Juli bis Dezember wie folgt: Durchschnitt des 12-Monats-EURIBOR dieses Mai abzüglich 1,3 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,2 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR  des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,1 % jährlich und höchstens 3 % jährlich.

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,1 % jährlich und höchstens 4 % jährlich

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,25 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR  des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,5 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR  des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 1 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR  des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 1 % jährlich und höchstens 4,5 % jährlich.

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12 anhand des 1-Monats-EURIBOR  des letzten Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Viertelprozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 1 % jährlich und höchstens 4,5 % jährlich.

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12 anhand des 1-Monats-EURIBOR  des letzten Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Viertelprozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,5 % jährlich und höchstens 4,5 % jährlich.

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. anhand des 1-Monats-EURIBOR  des letzten Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich 1,0 Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf halbe Prozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,5 % jährlich und höchstens 4,5 % jährlich.

Die Zinssatzermittlung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. anhand des 1-Monats-EURIBOR des mittleren Monats des vorgegangenen Kalendervierteljahres abzüglich zwei Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf Zehntelprozentpunkte.

Der Sparzinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0,5 % jährlich und höchstens 4 % jährlich.