Barrierefreiheit
Kundeninformation zum Barrierefreiheitsgesetz
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen im Barrierefreiheitsgesetz.
Hier erklären wir Ihnen einfach, was Bausparen (Sparen und Darlehen) bedeutet und wie es funktioniert. Wir konzentrieren uns dabei auf wesentliche Themen. Wenn wir Fachbegriffe verwenden, erklären wir Ihnen diese Begriffe.
Einige Bausparverträge können Sie im Internet abschließen. In diesem Dokument geht es um Online-Bausparverträge und Darlehen. Wir erklären Ihnen, wie wir die gesetzlichen Anforderungen zur barrierefreien Nutzung erfüllen.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument ist nur zur Information. Rechtlich gilt, was im abgeschlossenen Vertrag und den dazugehörigen Unterlagen zwischen Ihnen und uns vereinbart wurde.
Wer sind wir?
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.
Firmensitz (zugleich Postadresse):
Mooslackengasse 12
1190 Wien
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 546 46-0
A. Information zu unseren Bausparverträgen
Was ist Bausparen?
Beim Bausparen zahlen viele Menschen Geld in eine gemeinsame Kasse ein. Diese wird von einer Bausparkasse verwaltet. Wer einen Bausparvertrag abschließt, heißt Bausparer:in.
Manche Bausparer:innen benötigen Geld von der Bausparkasse, um zum Beispiel eine Wohnung zu kaufen. Dieses Geld bekommen die Bausparer:innen aus der gemeinsamen Kasse der Bausparkasse, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das nennt man „Darlehen“. Die Bausparer:innen müssen das geliehene Geld in monatlichen Raten zurückzahlen. Diese Raten enthalten auch Zinsen und Kosten. Das bedeutet, dass die Bausparer:innen mehr Geld an die Bausparkasse zurückzahlen müssen, als sie bekommen haben. Der Vertrag dafür heißt Darlehensvertrag und wird zwischen der Bausparkasse und der Bausparer:in abgeschlossen.
Ein Bausparvertrag kann zwei Phasen haben:
- Sparphase:
Die Bausparer:in zahlt Geld auf ein Bausparkonto ein, bis eine bestimmte Summe erreicht ist. Für das eingezahlte Geld erhält die Bausparer:in Zinsen.
- Darlehensphase:
Wenn die Bausparer:in genug gespart hat, kann sie ein Bauspardarlehen bekommen. Das gesparte Geld und das Geld aus dem Darlehen kann sie dann für
- den Bau, Kauf oder die Renovierung von Liegenschaften,
- Pflege oder
- Bildung verwenden.
Neben dem Bauspardarlehen gibt es auch andere Darlehensformen. Bei diesen Darlehen muss die Bausparer:in vorher kein Geld sparen.
Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag dient dazu, Geld anzusparen und Vermögen aufzubauen.
Der Bausparvertrag wird zwischen einer Bausparkasse und einer Bausparer:in abgeschlossen.
Im Bausparvertrag steht zum Beispiel:
- Wer die Bausparkasse ist und wer die Bausparer:in ist.
- Wie hoch die Sparzahlungen sind.
- Wie oft der Sparbetrag eingezahlt werden soll (zum Beispiel monatlich, jährlich oder einmalig).
- Wie viel die Bausparer:in insgesamt ansparen wird.
- Wie viele Zinsen die Bausparkasse zahlt.
Bausparer:innen haben einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen aber kein Bauspardarlehen aufnehmen und können auch nur sparen.
Sie möchten einen Bausparvertrag bei uns abschließen?
Um einen Bausparvertrag abzuschließen, müssen Sie ein Formular („Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages“) ausfüllen.
In diesem Formular teilen Sie uns Informationen über sich mit. Dazu gehören persönliche Angaben, wie Ihr Name und Ihre Adresse. Wir müssen auch wissen, wie viel Sie sparen werden. Alle Informationen müssen vollständig und richtig sein.
Sie erhalten von uns einige vom Gesetz vorgeschriebene Informationen. Wenn das Formular in Ordnung ist, erhalten Sie von uns ein Schreiben, mit dem wir Ihren Antrag annehmen. Damit kommt der Bausparvertrag zustande.
Wenn Sie einen Bausparvertrag mit uns abschließen möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
Email: [email protected]
Telefonnummer: +43 1 546 46-37
Wird Bausparen staatlich gefördert?
Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, können Sie die staatliche Bausparprämie bekommen. Die Prämie beträgt derzeit bis zu 18 Euro pro Jahr.
Welche Dokumente gehören zum Bausparvertrag?
Zum Bausparvertrag gehören neben Ihrem Antrag und unserem Annahmeschreiben auch die Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft und weitere Unterlagen. Sie bekommen alle notwendigen Dokumente zum Bausparvertrag von uns.
Gibt es Kosten beim Bausparvertrag?
Im Bausparvertrag steht, wie viel Sie für das Bausparkonto bezahlen müssen. Das nennt man Kontoführungsentgelt. Dieses Kontoführungsentgelt kann sich während der Laufzeit Ihres Bausparvertrages ändern. Die Regeln dafür stehen im Bausparvertrag und den Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft.
Es können noch weitere Kosten anfallen. Die Kosten werden mit Ihnen vereinbart.
Wann beginnt der Bausparvertrag?
Der Bausparvertrag beginnt mit dem vereinbarten Datum. Dieses Datum steht in Ihrem Vertrag.
Wie können Sie den Bausparvertrag beenden?
a.) Rücktritt
Sie können von Ihrem Bausparvertrag zurücktreten. Im Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages steht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange Sie nach Abschluss des Bausparvertrages zurücktreten können. Die Frist beginnt, wenn Sie unser Annahmeschreiben bekommen.
b.) Kündigung
Sie müssen den Bausparvertrag kündigen, damit der Vertrag endet und wir Ihnen Ihr Sparguthaben auszahlen können. Wenn die Sparzeit vorbei ist und Sie Ihr Sparziel erreicht haben, können Sie den Vertrag ohne Nachteile kündigen. Die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung stehen in Ihrem Vertrag.
Können Sie einen Bausparvertrag auch im Internet (elektronischer Geschäftsverkehr) abschließen?
Ja, Sie können bei uns einen Bausparvertrag auch im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) abschließen. Das bedeutet, dass der Vertrag über das Internet (online) abgeschlossen wird.
Hier finden Sie die Abschlussmöglichkeit:
Mein ELBA (für Raiffeisenkund:innen mit Zugang zu Mein ELBA)
B. Information zu unseren Darlehen
Was ist ein Darlehensvertrag?
Mit einem Darlehensvertrag kann Geld verliehen werden. In diesem Vertrag steht, wie Sie das geliehene Geld zurückzahlen müssen. Meist zahlen Sie das Geld in monatlichen Raten zurück.
Wozu wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen?
Einen Darlehensvertrag können Sie abschließen, wenn Sie vorübergehend mehr Geld brauchen, als Sie haben. Wenn Sie mit uns einen Darlehensvertrag abschließen, sind wir die Darlehensgeberin und Sie die Darlehensnehmer:in.
Wenn Sie einen Darlehensvertrag von uns bekommen möchten, brauchen Sie zuerst einen Bausparvertrag mit uns.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie sich Geld für folgende Zwecke leihen:
- Kauf und/oder Renovierung eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung
- Bildung
- Pflege
Wenn Sie schon woanders Geld für diese Zwecke ausgeliehen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den alten Vertrag durch einen neuen Vertrag mit uns ersetzen. Das nennt man Umschuldung.
Für andere Zwecke, wie zum Beispiel den Kauf eines Autos oder die Finanzierung einer Reise, dürfen wir kein Geld leihen.
Müssen Sie für das Ausborgen des Geldes etwas zahlen?
Ja, wenn Sie Geld leihen, zahlen Sie Zinsen. Zinsen sind ein Prozentsatz des Geldes, das Sie noch zurückzahlen müssen. Das bedeutet, Sie zahlen mehr Geld zurück, als Sie bekommen.
Es gibt verschiedene Arten von Zinssätzen.
a) Fixzinssatz:
Der Zinssatz bleibt für eine bestimmte Zeit gleich.
b) Variabler Zinssatz:
Der variable Zinssatz ändert sich in gewissen Abständen und hängt von einem vereinbarten Vergleichszinssatz/wert ab. Wenn sich dieser Vergleichswert ändert, ändern sich auch Ihre Zinsen.
Sie können auch Fixzinssatz und variablen Zinssatz kombinieren.
Welche Kosten fallen sonst noch an?
Zusätzlich zu den Zinsen fallen weitere Kosten an. Diese Kosten werden mit Ihnen vereinbart.
Wie zahlen Sie das Darlehen zurück?
Sie zahlen das Darlehen meistens mit monatlichen Zahlungen zurück. Die Rückzahlung wird mit Ihnen vereinbart.
Können Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Sie dürfen das Darlehen früher zurückzahlen, als im Vertrag steht. Allerdings können wir in bestimmten Fällen eine Entschädigung von Ihnen verlangen. Diese Fälle werden mit Ihnen vereinbart. Die Entschädigung beträgt höchstens 1 Prozent von dem Betrag, den Sie früher zurückzahlen.
Haben Sie ein Rücktrittsrecht?
In bestimmten Fällen können Sie vom Darlehensvertrag zurücktreten. Dann müssen Sie das erhaltene Geld und die Zinsen innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen.
Wann bekommen Sie ein Darlehen?
Sie bekommen ein Darlehen nur, wenn Sie sich die Rückzahlungen leisten können und weitere Voraussetzungen erfüllen. Wir prüfen das, bevor Sie den Darlehensvertrag unterschreiben.
Wie wird das Darlehen abgesichert?
In den meisten Fällen ist die von uns finanzierte Liegenschaft unsere Sicherheit. Denn, wenn Sie das Darlehen nicht zahlen, können wir die Liegenschaft verwerten.
Was passiert, wenn Sie Darlehensraten nicht zahlen?
Zahlen Sie Darlehensraten nicht wie vereinbart, schicken wir Ihnen eine Mahnung. Eine Mahnung ist eine schriftliche Aufforderung, die vereinbarte Zahlung zu leisten. Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, können zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie nach der Mahnung auch nicht zahlen, können wir das Darlehen fällig stellen. Das bedeutet, dass Sie den gesamten noch offenen Betrag sofort zahlen müssen.
Wenn Sie auch dann nicht zahlen, können wir die uns von Ihnen gegebenen Sicherheiten verwerten. Mit dem Geld aus der Verwertung begleichen wir Ihre Schuld bei uns ganz oder teilweise.
Können Sie ein Darlehen auch im Internet (elektronischer Geschäftsverkehr) abschließen?
Sie können bei uns ein Darlehen auch im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) beantragen. Das bedeutet, dass Sie den Darlehensantrag über das Internet (online) erstellen und an uns schicken.
Hier finden Sie die Antragsmöglichkeit:
Online Wohnfinanzierung (= Digitale Einreichstrecke)
Haben Sie noch Fragen oder Anliegen?
So können Sie uns kontaktieren:
Email: [email protected]
C. Beschreibung, wie wir die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen
Allgemeine Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. („Raiffeisen Bausparkasse“) ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz in der geltenden Fassung zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain www.bausparen.at und ihre Subdomains, wie insbesondere das Raiffeisen Bausparportal, das Online Bausparen, die Online Wohnfinanzierung, den Wohntraumrechner, den Immopreisatlas, den Immocheck sowie für Online-Gewinnspiele der Raiffeisen Bausparkasse. Zusätzlich gilt diese Erklärung zur Barrierefreiheit für das Online Bausparen (Neuvertrags- und Folgevertragsabschluss) in Mein ELBA und den Newsletter „Wohnwelt News" der Raiffeisen Bausparkasse.
In diesem Umfang erfüllen wir die Regeln aus dem Barrierefreiheitsgesetz:
Informationen werden über folgende sensorische Kanäle bereitgestellt:
- Schriftlich
- Vorlesbare Inhalte
- Vereinzelt ergänzend im Videoformat
Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt:
- Texte in einfacher Sprache
- Lesbarkeit für Screenreader
- Möglichst einheitliche Darstellung von Inhalten
- Die Information und Bedienung der Inhalte ist durch einheitliche und durchgängige Navigationsmechanismen verständlich
- Kontrastreiche Darstellung von Text und Nicht-Textobjekten im Verhältnis zum Hintergrund
- Alternativtexte beschreiben grafische Objekte
- Text auf Bild wird weitestgehend vermieden. Dementsprechend wird auch die Vermittlung von Informationen allein über grafische Objekte vermieden
- Die Informationsvermittlung von Tabellen oder Listen ist mittels Assistenzsystemen (Screenreader) möglich
Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf einheitliche und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind:
- Die Lesbarkeit von Texten ist für sehbehinderte Menschen sichergestellt, indem Schriftarten in angemessener Schriftgröße, mit ausreichendem Kontrast sowie angemessenem Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen dargestellt werden. Zusätzlich können Texte von Assistenzsystemen (Screenreader) vorgelesen sowie Inhalte von Bildern durch Alternativtexte von solchen Systemen beschrieben werden.
- Videos sind für Menschen mit Hörbehinderung wahrnehmbar, da diese mit Untertitel dargestellt werden können.
- Alle Formularelemente besitzen sichtbare Beschriftungen, die auch von Assistenzsystemen (Screenreader) erfasst und vorgelesen werden können. Die Beschriftung ist so gestaltet, dass sie für das jeweilige Formularelement jederzeit zu erkennen ist. Formularbuttons befinden sich am Ende der Seiten und schließen diese ab, sodass alle relevanten Informationen bereits vor dem Formularbutton platziert sind. Erforderliche Eingaben sind als solche gekennzeichnet oder werden mittels Text vermittelt. Fehlende Eingaben werden als solche identifiziert und sind visuell sowie von Assistenzsystemen (Screenreader) wahrnehmbar.
- Informationen werden unabhängig von Farbe vermittelt. Auch Bedienelemente sind unabhängig von Farben wahrnehmbar und bedienbar.
- Verlinkungen sind eindeutig formuliert und das Öffnen der Links in einem neuen Fenster/Tab bzw. der Download ist entsprechend gekennzeichnet. Links im Text unterscheiden sich durch Unterstreichung vom restlichen Text.
- Text und Nicht-Textobjekte werden kontrastreich dargestellt.
- Tabellen können von Assistenzsystemen (Screenreader) erfasst und der Tabellenlogik folgend vorgelesen werden.
- Webseiten sind mittels Tastatur und Assistenzsystemen (Screenreader) ohne den Einsatz einer Maus bedienbar, um eine barrierefreie Navigation zu ermöglichen.
- Überschriften strukturieren und gliedern den Inhalt der Webseiten und sind als solche gekennzeichnet, um sich von den restlichen Inhalten abzuheben.
- Interaktive Elemente besitzen einen Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist, um eine nachvollziehbare und logische Navigation durch die Webseiten zu ermöglichen.
Folgende unserer Anwendungen wurden außerdem geprüft/zertifiziert durch „WACA - Verein zur Förderung der Zugänglichkeit in der Informations- und Kommunikationstechnologie“. Der Status der Zertifizierung der Webseiten ist unter den folgenden Verlinkungen abrufbar:
Kontaktmöglichkeit mit uns
Wir verbessern unsere Webseiten und Dienstleistungen laufend. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unseren Webseiten auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte beschreiben Sie in diesem Fall kurz das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an:
Email: [email protected]
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.
Stand 07/2026